Pflichtteil vom Erbe in Berlin-Wilmersdorf fordern

Wenn Sie enterbt wurden und nun Ihren Pflichtteil als Erbe in Berlin-Wilmersdorf einfordern wollen, benötigen Sie die Unterstützung eines durchsetzungsstarken Anwalts, der sich explizit auf das Gebiet des Erbschaftsrechts spezialisiert hat.

Pflichtteil vom Erbe in Berlin-Wilmersdorf fordern – Rechtsanwalt Schumann:

  • Kompetenter Anwalt für erbrechtliche Konflikte
  • Zuverlässige, individuelle Rechtsberatung
  • Korrekte Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs
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Wenn ein Angehöriger erster Ordnung verstorben ist, steht Ihnen ein Pflichtteil vom Erbe zu, den Sie in Berlin-Wilmersdorf mit Unterstützung unserer Kanzlei innerhalb von drei Jahren beanspruchen können. Aufgrund des Pflichtteilsanspruchs ist es beinahe unmöglich, nahe Angehörige komplett oder zum größten Teil vom Erbe auszuschließen.

Dementsprechend resultieren aus dem Pflichtteilsanspruch viele juristische Auseinandersetzungen, weil die Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichtteil von den Erben einfordern und sich dabei in Berlin-Wilmersdorf von einem Anwalt unterstützen lassen. Nutzen Sie die Vorteile der Mandatierung eines erfahrenen Rechtsanwalts und nehmen Sie direkt Kontakt mit unserer Kanzlei auf, um einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung zum Thema Pflichtteil vom Erbe zu vereinbaren. Rechtsanwalt Robert Schumann wird Ihren Pflichtteilsanspruch überprüfen und anschließend in Berlin-Wilmersdorf zunächst auf dem Verhandlungsweg von den Erben einfordern. Sollte dies keinen Erfolg haben, wird der Jurist Ihren Pflichtteil im Gerichtsverfahren durchsetzen.

Pflichtteilsrecht in Berlin-Wilmersdorf einklagen

In §§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Pflichtteilsrecht geregelt, mit dem der Gesetzgeber eine Benachteiligung naher Angehöriger verhindern will und ihnen deswegen die Möglichkeit einräumt, den Pflichtteil als Mindestbeteiligung am Erbe einzuklagen.

Gemäß Pflichtteilsrecht beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Hinterlässt der Verstorbene zwei Kinder als einzige Angehörige erster Ordnung, würde deren gesetzliches Erbe jeweils 50 Prozent betragen. Wurde eines der Kinder enterbt, beträgt dessen Pflichtteil vom Erbe nur 25 Prozent und kann als Geldforderung eingeklagt werden. Um einen Angehörigen zu enterben, muss man dies nicht explizit im Testament erwähnen. Es reicht aus, andere Erben einzusetzen oder beispielsweise eines der Kinder als Alleinerben zu bestimmen.

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Wem steht ein Pflichtteil vom Erbe in Berlin-Wilmersdorf zu?

  • Ehepartnern
  • Eingetragenen Lebenspartnern
  • Abkömmlingen (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Eltern

Das Pflichtteilsrecht legt fest, dass man den Pflichtteil ausschließlich als Geldforderung einklagen kann – es ist somit nicht möglich, die Erben zu zwingen, Sachgegenstände herauszugeben oder Immobilien zu überschreiben. Damit die Berechnung des Pflichtteils korrekt erfolgt, muss zunächst der Wert des gesamten Nachlasses festgestellt werden. Wenden Sie sich direkt an unsere Kanzlei – Rechtsanwalt Schumann wird Einsicht in die Unterlagen anfordern und den Wert des Nachlasses ermitteln.

Das Pflichtteilsrecht umfasst auch die Rangfolge der Berücksichtigung von Angehörigen erster Ordnung. Ehe- und Lebenspartner werden zuerst berücksichtigt. Es folgen Abkömmlinge, wobei Enkel nur bedacht werden, falls die Kinder des Verstorbenen ebenfalls bereits verstorben sind oder aus wichtigen Gründen vom Erbe ausgeschlossen wurden. Eltern erhalten nur dann einen Pflichtteil, wenn der Verstorbene keine Abkömmlinge hinterlassen hat.

Geschwister und andere Angehörige erhalten keinen Pflichtteil vom Erbe, sind jedoch über die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt – unter der Prämisse, dass es keine Angehörigen erster Ordnung gibt.

Sie können hier direkt mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren – wir stehen Ihnen in Berlin und an weiteren Standorten zur Verfügung.

Wir sind in den folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig: 

Vertragsrecht | Handelsrecht | Verkehrsrecht | Baurecht | Immobilienrecht | Arbeitsrecht

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