Als spezialisierte Rechtsanwälte für deutsch-italienisches Recht stehen wir Ihnen mit professionellem Rat zur Seite.
Als Kanzlei mit Standorten in Berlin, Rom und Mailand betreuen wir Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um das deutsch-italienische Recht. Wir beraten in deutscher und ebenso wie in italienischer Sprache.
Als spezialisierte Anwälte für das deutsch-italienische Recht liegt einer unserer Schwerpunkte auf dem Handelsrecht. Wir betreuen Unternehmen in beiden Ländern mit Geschäftsbeziehungen zum jeweils anderen Land. Von der Vertragsgestaltung, die Errichtung von Niederlassungen bis hin zur Geltendmachung von Forderungen berücksichtigen wir sowohl das deutsche als auch das italienische Recht.
Als Anwalt für deutsch-italienisches Recht unterstützen wir außerdem (werdende) Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Italien. Hierunter fallen insbesondere der Erwerb von Immobilien in Italien, die Verwaltung und die Veräußerung oder Vererbung.
Auch wenn Sie bereits vor Ort einen Makler oder Notar haben, kann dieser die Mitwirkung eines erfahrenen Rechtsanwalts für italienisches Recht nicht ersetzen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, um eine Erstberatung zu vereinbaren. Ein Anwalt, der sowohl mit deutschem als auch italienischem Recht vertraut ist, bietet Ihnen Schutz vor wirtschaftlichen Schäden.
Wenn Sie in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und es zu Sach- und Personenschäden gekommen ist, ist es ratsam, uns als spezialisierte Anwälte für italienisches Verkehrsrecht heranzuziehen.
Denn im Vergleich zum deutschen Recht sind im italienischen Recht die Anspruchsgrundlagen vielfach anders gelagert. Nicht nur bei Sachschäden, sondern auch Personenschäden ergeben sich in Hinblick auf den Schadensersatz sowie dessen Höhe und auch dem Kreis der Anspruchsberechtigten hohe Unterschiede.
Im Gegensatz zum deutschen Rechten werden im italienischen Recht eine höhere Entschädigungssumme gefordert und zudem kommt auch mehreren Personen wie zum Beispiel Geschwistern ein Anspruch auf Entschädigung zu.
Sie benötigen juristischen Rat von einem Anwalt für italienisches Verkehrsrecht? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
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