Kündigungsschutzklage vor Gericht in Berlin einreichen 

Sie haben zu Unrecht eine Kündigung erhalten? Dann steht Ihnen als Arbeitnehmer zu, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. In Berlin unterstützen wir Sie als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht, Ihr gutes Rechte durchzusetzen. 
Profitieren Sie von diesen Vorteilen: 
  • Umfassende Beratung 
  • Langjährige Erfahrung 
  • Unterstützung bei der Beweissicherung 
  • Realistische Einschätzung Ihrer Chancen
  • Juristischer Beistand für Arbeitnehmer 
  • Erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte 

Sie sind der Ansicht, dass Ihnen zu Unrecht gekündigt wurde? Dann besteht für Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. 

Erhalten Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber in Berlin, so steht Ihnen eine Frist von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung zu. Reichen Sie die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb dieser Frist ein, wird die ausgesprochene Kündigung wirksam. Nur unter schwierigen Bedingungen können Sie in Berlin danach gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen. 

Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht, um mit einer Kündigungsschutzklage in Berlin Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine angemessene Abfindung zu erhalten. Die Kanzlei Schumann Aldebert & Kollegen steht Ihnen mit ausführlichen Beratungsleistungen, einer realistischen Einschätzung Ihrer Chancen und der engagierten Vertretung zur Durchsetzung Ihres guten Rechts zur Seite.

Mit Anwalt Kündigungsschutzklage in Berlin einreichen

Nicht jede Kündigung wird rechtmäßig ausgesprochen. Als erfahrener Anwalt wissen wir, dass sich eine Kündigungsschutzklage bei vielen unserer Mandanten in Berlin lohnt. Denn häufig unterlaufen Arbeitgebern Fehler, was Ihnen einen wesentlichen Vorteil verschafft.

Ihr Anwalt sieht sich Ihren Sachverhalt detailliert an und berät Sie umfassend dazu, wie hoch Ihre Chancen mit einer Kündigungsschutzklage in Berlin sind. Selbstverständlich begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses mit Rat und Tat. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall!
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schnell und unkompliziert.

Kündigungsschutzklage einreichen in Berlin

Im Prinzip können Sie eine Kündigungsschutzklage auch alleine einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, weshalb Sie in Berlin keinen Anwalt heranziehen müssen. Dennoch raten wir stark dazu, einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Denn dieser berät Sie umfassend zur richtigen Vorgehensweise, kann Ihre Chancen realistisch einschätzen und weiß, welche Formalia es zu beachten gilt.

Wenn Sie die Kündigungsschutzklage mit einem erfahrenen Experten einreichen, steigen Ihre Chancen in Berlin für einen erfolgreichen Ausgang enorm. Wir beurteilen im Vorhinein, ob sich eine Klage lohnt und schützen Sie so vor einer erfolglosen Klage, in die Sie viel Zeit und Geld investieren.

Wir sind auch in den folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:

Vertragsrecht | Handelsrecht | Verkehrsrecht | Baurecht | Immobilienrecht | Arbeitsrecht

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