MaBV: Kompetente Beratung in Berlin

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) hat das Ziel, den Schutz des Erwerbers beim Bauträgervertrag oder Maklervertrag zu gewährleisten. In Berlin beraten wir Sie gern zu diesem Thema.  
Unsere Anwaltskanzlei steht für Verlässlichkeit, Professionalität und exzellente Branchenkenntnisse: 
  • Professionelle Beratung durch unsere Experten
  • Langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen
  • Flexible Vor-Ort-Termine und umfassende Betreuung
Bauträgervertragsrecht

Im Zusammenhang mit dem Bauträgerrecht sind neben dem BGB weitere wichtige gesetzliche Grundlagen zu nennen. Hierzu zählt insbesondere die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese regelt vor allem, in welchem Umfang Sicherheiten gewährt werden dürfen und welche Raten der Bauträger vom Käufer zum welchem Zeitpunkt fordern kann. Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bauträgerrecht sind wir mit den Vorschriften der MaBV bestens vertraut. 

In Berlin beraten und begleiten wir unsere Mandanten über den gesamten Kaufprozess hinweg. Wir prüfen, ob der Bauträger die Prüfung gemäß MaBV ordnungsgemäß durchgeführt hat. So können unsere Mandanten in Berlin im Vorfeld zukünftigen wirtschaftlichen Risiken entgegenwirken. Aber auch wenn Probleme während der Baulaufzeit auftreten, etwa wenn der Bauträger den Fertigstellungstermin nicht einhält, stehen wir Ihnen bei Vor-Ort-Terminen zur Seite.

MaBV und die Zahlung von Raten in Berlin

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Immobilie von einem Bauträger zu erwerben, zahlen Sie den Kaufpreis meist nach einem Zahlungsplan. Wie genau dieser aussieht, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Das heißt, wie viele Raten Sie zahlen, kann der Bauträger nicht alleine entscheiden. 

Als spezialisierte Kanzlei für Baurecht in Berlin unterstützen wir neben Wohnungskäufer und Eigentümer auch Bauträger, Makler und Verkäufer. Wir begleiten Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess und prüfen bei Bedarf auch die Verträge, ob die Vorschriften der MaBV in Bezug auf die Raten eingehalten wurden. Gern stehen wir Ihnen auch bei Vor-Ort-Terminen in Berlin zur Verfügung.

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Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schnell und unkompliziert.

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV): Prüfung in Berlin

Bauträger und Baubetreuer sind nach der Gewerbeordnung Gewerbetreibende. Gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) müssen sich diese einer jährlichen Prüfung unterziehen. 

In Berlin stellen wir sicher, dass der Bauträger die MaBV-Prüfung auch ordnungsgemäß durchgeführt hat. Inhalte dieser Prüfung sind unter anderem Sicherungspflichten für Bauträger, Versicherungen, Rechnungslegung und die Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers. 

Sie haben Fragen zur MaBV-Prüfung? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir unterstützen Sie in Berlin mit dieser Aufgabe.

Auf den folgenden Rechtsgebieten sind wir für Sie tätig: 

Vertragsrecht | Handelsrecht | Verkehrsrecht | Immobilienrecht | Baurecht | Arbeitsrecht 

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