Pflichtteil Erbe in Berlin-Charlottenburg fordern

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Angehörige erster Ordnung besitzen einen Pflichtteilsanspruch, d. h. Ehegatten, Kindern, Enkeln und in bestimmten Fällen den Eltern steht ein Pflichtteil vom Erbe zu, den sie in Berlin-Charlottenburg innerhalb von drei Jahren einklagen können. Es ist somit nahezu unmöglich, einen nahen Verwandten vollständig zu enterben oder dessen Erbanspruch extrem einzuschränken.

Häufig ist der gesetzliche Pflichtteilsanspruch Anlass für einen Rechtsstreit, weil der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil von den Erben beansprucht. Profitieren Sie von den Vorteilen der professionellen Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt und vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserer Kanzlei, um sich hinsichtlich Ihres Pflichtteilsanspruchs beraten zu lassen. Rechtsanwalt Schumann wird Ihren Pflichtteil ermitteln und Ihren Anspruch durchsetzungsstark einfordern.

Pflichtteilsrecht in Berlin-Charlottenburg fordern

Das Pflichtteilsrecht wurde in §§ 2303 ff. BGB geregelt und soll verhindern, dass Angehörige erster Ordnung komplett vom Erbe ausgeschlossen werden – dieser Anspruch muss von den Pflichtteilsberechtigten allerdings oft auf dem Rechtsweg eingeklagt werden.

Weil Pflichtteilsberechtigte juristisch nicht mit den Erben gleichgesetzt werden, welche die Rechtsposition des Verstorbenen übernehmen, müssen Sie den Pflichtteil von den Erben einfordern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbes. Wenn beispielsweise eines von drei Kindern des Erblassers enterbt wurde und außer den Kindern keine weiteren Erben erster Ordnung zu berücksichtigen sind, beträgt der Pflichtteil des Enterbten 1/6 des Erbes – dieser Anteil berechnet sich aus dem gesetzlichen Erbteil, das 1/3 betragen würde und halbiert wird, und kann durch einen Anwalt in Berlin-Charlottenburg eingeklagt werden.

Laut Pflichtteilsrecht tritt der Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils nur dann ein, wenn der Erblasser verstorben ist und der Erbe enterbt wurde. Das muss nicht durch ausdrückliche Formulierung im Testament geschehen. Eine weitere Möglichkeit des Enterbens besteht darin, andere als die gesetzlichen Erben einzusetzen. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte Berliner Testament. Hier setzen sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Ihre Kinder können dennoch den Pflichtteil einfordern, der allerdings nur die Hälfte dessen beträgt, was ihnen als Erbe zusteht, wenn Sie auf die vorzeitige Auszahlung verzichten.

Das Pflichtteilsrecht besagt, dass Pflichtteilsberechtigte jedoch nur eine Geldzahlung und nicht die Herausgabe von Gegenständen aus dem Erbe fordern können. Deshalb ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt den Wert des gesamten Nachlasses feststellt.

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Wer kann einen Pflichtteil vom Erbe einklagen?

  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
  • Eltern

Das Pflichtteilsrecht bestimmt die Rangfolge unter den Pflichtteilsberechtigten – dementsprechend werden Ehe- und Lebenspartner immer berücksichtigt, danach folgen die Abkömmlinge (Enkel nur dann, wenn die Kinder nicht mehr leben oder aus schwerwiegenden Gründen nicht erbberechtigt sind). Geschwister oder andere Angehörige erhalten grundsätzlich keinen Pflichtteil vom Erbe, können jedoch über die gesetzliche Erbfolge erbberechtigt sein, falls es keine Angehörigen erster Ordnung gibt.

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