Eine Immobilie ist eine große Investition – entsprechend sicher sollte sie auch sein. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie den Immobilienkaufvertrag genau lesen und bestenfalls durch einen Anwalt prüfen lassen. Worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie hier.

Mit dem Kauf einer eigenen Immobilie erfüllen viele Menschen sich einen Traum. In anderen Fällen dient sie als Renditeobjekt. Die Grundlage für das Geschäft bildet ein Kaufvertrag. Doch hier können sich schnell Fallstricke eröffnen, wenn der Vertrag zu unausgewogen ist. Daher empfehlen wir, ihn zunächst durch einen Rechtsexperten prüfen zu lassen. Als Käufer sollten Sie sichergehen, dass der Kaufvertrag keine für Sie benachteiligenden Klauseln enthält.

Diese könnten beispielsweise sein:

  • keine Haftungsansprüche bei Mängeln an der Immobilie
  • unerwartete Aufteilung von Grundstücksbereichen wie der Einfahrt
  • Fehlen von Möbeln wie der Einbauküche bei der Objektübergabe
  • Kein Einzug zum gewünschten Termin möglich
  • Wohnfläche bedeutend kleiner als angenommen

Sollten Sie den Vertrag beim Notar unterzeichnen, ohne ihn vorher zu prüfen, bestehen kaum Chancen, solche Punkte anzufechten. Denn nach der notariellen Beglaubigung gilt er für beide Parteien als verbindlich. Auch ein Widerruf oder Rücktritt ist nur in Sonderfällen möglich. Diese können Sie ebenfalls vertraglich festlegen.

Wichtige Informationen für den Immobilienkaufvertrag

Einige Informationen sollten Sie unbedingt vor Abschluss von einem Anwalt prüfen lassen. Dazu gehören:

  • Informationen zu Vertragspartnern
  • Informationen aus dem Grundbuchauszug
  • Angaben zur Immobilie
  • Zahlungsmodalitäten
  • Besitzübergabe

Die Angaben zu den Vertragspartnern sind unbedingt anzugeben. Hierbei handelt es sich um Namen, Geburtsdatum, Anschrift sowie Steuer-Identifikationsnummer. Dazu benötigen Sie sämtlich Informationen über das Objekt und den Auszug aus dem Grundbuch. Lassen Sie darüber hinaus die Daten zum Kaufpreis, dem Fälligkeitsdatum und der Besitzübergabe prüfen. Legen Sie fest, ob eine Direktzahlung an das Konto des Verkaufs geht oder zunächst auf ein Notaranderkonto. Die Übergabe findet nach Zahlungseingang statt. Handelt es sich um ein Mietobjekt, geht die Immobilie nach Kaufpreiszahlung direkt an den neuen Eigentümer über.

Fehler im Kaufvertrag vermeiden

Achten Sie darauf, dass im Immobilienkaufvertrag keine Fehler vorkommen. Lassen Sie diesen zunächst durch einen Anwalt prüfen. Sie können neben den Pflichtpunkten den Vertrag individuell ergänzen. Doch hier kann es schnell zu für Sie ungünstigen Klauseln kommen. Es gibt einzelne Formulierungen, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken. Berücksichtigen Sie also klare Angaben von Terminen, Zahlungen und Mängeln. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Sie den Kaufpreis erst nach der Eintragung in die Auflassungsvormerkung zahlen. Halten Sie den Einzugstermin im Kaufvertrag fest und kommunizieren Sie, wer für Mängel haftet.

Folgende Klauseln könnten Benachteiligungen enthalten:

  • Auflassungsvormerkung
  • Übergabetermin
  • Haftung bei Mängelansprüchen
  • Flächenabweichungen
  • Rücktrittsrecht