Wenn Sie Baumängel bei Ihrem Eigenheim vermuten oder feststellen, gilt es, schnell und richtig zu handeln. Wie Sie dabei vorgehen und Ihr gutes Recht gegenüber dem Bauunternehmen durchsetzen, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Bei einem Hausbau oder einer Sanierung können jederzeit Mängel auftreten. Hierbei sollten Bauherren jedoch wissen, dass Sie diese nicht auf eigene Kosten beseitigen müssen. Stellen Sie Baumängel fest, so handeln Sie zeitnah, denn es besteht ein Recht darauf, dass der Handwerker nachbessert. Allerdings stehen Sie zunächst vor der Aufgabe, den Mangel zu erkennen. Dieser liegt vor, wenn die Arbeiter Ihre Tätigkeit nicht vollständig, richtig oder funktionsfähig durchführten. Alles, was von der vertraglichen Vereinbarung abweicht, fällt also in diese Kategorie.

Dazu gehören festgesetzte Regelungen wie die Nutzung bestimmter Materialien. Wenn die Baufirma beispielsweise Eiche anstatt Birke nutzt, obwohl anders vereinbart, gilt dies als Mangel. Selbstverständliche Angelegenheiten bedürfen keiner speziellen Regelungen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz von Fliesen auf der Terrasse, die sich für den Außenbereich eignen. Sie gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik.

Was tun, wenn ein Baumangel vorliegt?

Stellen Sie Baumängel fest, sollten Sie zunächst eine Mängelrüge an Handwerker oder Bauunternehmer senden. Darin fordern Sie ihn im Rahmen einer angemessenen Frist auf, diese zu beseitigen. Diese Nacherfüllung müssen Sie gewähren. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  1. Baumangel dokumentieren
  2. Mängelrüge zusenden
  3. Nachfrist setzen
  4. Geld zurückhalten
  5. Rechte wahrnehmen

Besuchen Sie als Bauherr die Baustelle regelmäßig und kontrollieren Sie die Fortschritte. Bei der Abnahme gilt es, noch einmal genauer hinzusehen. Fällt Ihnen ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, stehen Sie in der Verantwortung. Dann müssen Sie beweisen, dass er sich auf eine falsche Ausführung des Bauunternehmens zurückführen lässt. Im Zweifelsfall lohnt es, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Verzichten Sie zudem auf eigene Reparaturversuche, denn dann kann der Handwerker behaupten, sie hätten den Schaden verursacht oder verschlimmert.

So setzen Sie im Streitfall Ihre Interessen durch

Die Notwendigkeit einer juristischen Auseinandersetzung tritt ein, wenn das Bauunternehmen Ihrer Mängelrüge nicht nachkommt. Dies ist der Fall, wenn es die von Ihnen angesetzte Frist verstreichen lässt. Spätestens jetzt sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die folgenden Schritte zu besprechen. Dann besteht die Möglichkeit, eine Schlichtung oder ein selbstständiges Beweisverfahren herbeizuführen.

Im zweiten Fall zeichnen sich Bauherr und Anwalt verantwortlich für die Beweisführung. Hier benötigen Sie ein Gutachten, das vor Gericht Bestand hat. Eine Mängelbeseitigung können Sie noch einfordern, wenn Sie das Unternehmen für seine Leistungen bereits bezahlt haben. Das gilt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die dafür festgesetzte Frist verläuft über fünf Jahre.

Folgende Gewährleistungen kann der Bauherr einfordern:

  • Nacherfüllung
  • wenn der Bauherr selbst die Verbesserung vornimmt: Übernahme von Baukosten durch das Unternehmen
  • Vertragsrücktritt
  • reduzierte Bezahlung des Bauunternehmens
  • Schadensersatz