Unabhängig davon, ob es sich um einen Kaufvertrag oder einen Versicherungsvertrag handelt – wenn bestimmte Gründe vorliegen, können Sie diese anfechten. Welche Gründe das sind und welche Fristen Sie dabei beachten müssen, stellen wir Ihnen im Folgenden ausführlich dar.

Gründe, aus denen Sie einen Vertrag abschließen, gibt es verschiedene. Sei es ein Kaufvertrag oder ein Vertrag mit einem neuen Stromanbieter. In manchen Situationen kommt es jedoch vor, dass Sie ihn anfechten müssen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich bei jedem Vertrag. Dabei handelt es sich im Juristenjargon um eine rechtsvernichtende Einwendung. Eine Anfechtung erklärt das gesamte Rechtsgeschäft für nichtig. Die Parteien müssen sich demnach so verhalten, als hätte es diesen Vertrag nie gegeben.

Beachten Sie jedoch, dass hierfür einige Voraussetzungen gelten und die Anfechtung durch eine entsprechende Erklärung erfolgt, die Sie dem Gegner zur Einsicht zukommen lassen müssen. Es sind nur diejenigen berechtigt, eine Anfechtungserklärung abzugeben, die am Vertragsabschluss beteiligt waren.

Wann dürfen Sie einen Vertrag anfechten?

Ein Vertrag lässt sich aus verschiedenen Gründen anfechten. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese in den Paragrafen 119, 120 und 123. Es benennt folgende:

  • Irrtumsfälle
  • arglistige Täuschung
  • widerrechtliche Drohung
  • unrichtige Übermittlung

Bei den Irrtumsfällen gibt es diese Varianten:

  • Inhaltsirrtum
  • Erklärungsirrtum
  • Motivirrtum
  • Berechnungs- oder Kalkulationsirrtum

Bei einem Inhaltsirrtum hat der Vertragspartner etwas falsch verstanden. Im Fall eines Erklärungsirrtums liegt wiederum ein Fehler durch Verschreiben oder Versprechen vor. Ein Eigenschaftsirrtum gilt, wenn eine der Parteien eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person nicht korrekt benennt. Darunter fallen Größe, Material oder Herkunft. Um eine arglistige Täuschung oder eine Drohung handelt es sich, wenn Vertragspartner nur unter diesen Voraussetzungen einwilligen. Es kann auch ein Stellvertreter einen Vertrag abschließen. Gibt dieser allerdings Inhalte darauf falsch wieder, können Sie diesen ebenfalls anfechten.

So fechten Sie einen Vertrag an

Wenn Sie einen Vertrag anfechten, müssen Sie die Fristen einhalten. Dafür gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren, allerdings ist der Zeitraum abhängig vom Anfechtungsgrund. Liegt ein Irrtum vor, müssen Sie reagieren, sobald Sie erfahren, dass ein solcher vorliegt. Bei einer arglistigen Täuschung bleibt Ihnen nach der Kenntnisnahme ein Jahr für die Anfechtung oder zum Ende der bedrohlichen Situation. Für eine Vertragsanfechtung identifizieren Sie den Grund zweifelsfrei, während Sie zunächst nicht in der Verpflichtung stehen, ihn zu beweisen. Erst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollten Sie dazu in der Lage sein. Die Beweise sind so individuell wie der Vertrag selbst.

Kontaktieren Sie bei Unklarheiten unsere Rechtsberatung. In Zusammenarbeit verfassen Sie anschließend eine Anfechtungserklärung. Sie muss sich an den richtigen Anfechtungsgegner richten und mindestens ein Grund vorliegen. Diesen sollten Sie glaubhaft vermitteln. Folgende Resultate können Sie erwarten:

  • Sie erhalten den Kaufgegenstand zurück
  • Sie erhalten Zahlung, wenn erbrachte Leistungen nicht aufgehoben werden können
  • Sie erhalten Zahlungen für aufgewendete Materialien