Sie wurden gekündigt und möchten wissen, ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben? Wir informieren Sie darüber, für wen eine Abfindung infrage kommt und welche Anhaltspunkte für die Höhe der Abfindung herangezogen werden können.

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Diese erfolgt im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ihr voran geht eine Kündigung. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und damit der Verdienstmöglichkeit. Häufig zahlen Arbeitnehmer eine Abfindung auch im Zuge von Aufhebungsverträgen.

Wann besteht Anspruch auf Abfindung?

Bedenken Sie folgendes: Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Abfindung. Stattdessen ist die Zahlung abhängig vom jeweiligen Einzelfall sowie verschiedenen Faktoren. Dazu zählt die betriebsbedingte Kündigung. Hier steht es dem Arbeitnehmer frei, zwischen einer Abfindung oder einer Kündigungsklage zu wählen. In der Regel beträgt die Höhe einen halben Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr. Allerdings muss der Arbeitgeber sich hierfür in seinem Kündigungsschreiben auf die betriebsbedingte Kündigung stützen.

Als Arbeitnehmer haben Sie außerdem bei weiteren Fällen Anspruch darauf. Beispielsweise wenn Sie innerhalb der dreiwöchigen Frist gegen eine Kündigung Klage einreichen. Stellt das Gericht fest, dass diese ungerechtfertigt war und eine Weiterbeschäftigung unzumutbar ist, kann eine Abfindung eingeklagt werden.

Doch auch der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen das Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung auflösen. Das gilt dann, wenn eine Zusammenarbeit aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist. Dafür muss er jedoch eine ausführliche Begründung vorlegen. Hier variiert die Höhe der Abfindung und kann bis zu zwölf Monatsgehälter betragen.

Ein Anspruch auf Entlassungsabfindung besteht außerdem in folgenden Fällen:

  • bei entsprechendem Tarifvertrag
  • bei einem zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbartem Sozialplan
  • bei Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich

Die Höhe der Abfindung

Bedenken Sie, dass Sie auch die Abfindung versteuern müssen. Bei einem höheren Betrag kommen Steuersätze auf Sie zu, mit denen Sie in der Regel keine Berührung haben. Außerdem gilt sie als Arbeitslohn. So besteht die Möglichkeit, dass Sie in den ersten Monaten nach dem Jobverlust kein Arbeitslosengeld erhalten. Dementsprechend gilt es hart zu verhandeln, damit trotz dieser Abzüge etwas für Sie übrig bleibt.

Zwar findet häufig die oben genannte Faustregel eines halben Monatsgehalts pro Dienstjahr Anwendung, doch können auch Sie Einfluss nehmen. Ein spezialisierter Rechtsbeistand unterstützt Sie. Dabei müssen Sie innerhalb von drei Wochen agieren. Meist berücksichtigen die Verhandlungspartner verschiedene Faktoren. Dazu zählen Bruttogehalt, Alter oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Außerdem sind folgende Aspekte relevant für die Berechnung:

  • Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage
  • weitere betriebliche Vergütungen
  • weitere Jobaussichten
  • Alter und Familienstand
  • Betriebsbranche